Theoretische Ausbildung:
Um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden, sind eine gewisse Anzahl von Unterrichten erforderlich. Ein Unterricht dauert 90 Minuten. Die Anzahl der Unterrichte richtet sich nach der Ausbildungsklasse und danach, ob es sich um Ersterwerb oder Erweiterung handelt.
Beispiele:
Der Gesetzgeber sieht eine vernetzte Ausbildung mit Theorie und Praxis vor.
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung sieht vor erstmal eine Grundausbildung zu machen.
Die Länge und Inhalte der Grundausbildung werden dem Lernstand und Lerntempo des Schülers angepasst.
Erst nach der Grundausbildung folgen die sogenannten besonderen Ausbildungsfahrten, die umgangssprachlich auch gerne als "Pflichtfahrten" bezeichnet werden.
Im Anschluss daran folgt eine Reifephase, um die Prüfungsreife nachzuvollziehen und zu überprüfen.
Wir sind gerne für eure Fragen da. Sprecht uns einfach an.